Das Innere

Das Festspielhaus hat ein stark ansteigendes Parkett in Form eines Amphitheaters, ein tiefliegendes Orchester und eine für damalige Zeiten nicht übliche Verdunklung des Zuschauerraums. Das breite Parkett ist von Scherwänden flankiert, die das doppelte Proszenium in den Zuschauerraum fortsetzen. Die Holzdecke erinnert an ein Sonnensegel. Damals neuartig ist die »Wagner-Gardine«, ein sich gleichzeitig seitlich und aufwärts teilender Vorhang, der einer Irisblende ähnlich ist. Zwischen Parkett und Bühne liegt das unsichtbare Orchester, der »technische Herd« der Musik oder, wie ihn Wagner bezeichnet, der mystische Abgrund, der die Realität (Zuschauer) von der Idealität (Bühne) trennt. Alle Baumaßnahmen dienen der einzigartigeen Akustik und der Konzentration auf die musikdramatische Szene.

Der Orchesterraum




Maße des Hauses

Bühnenportal: 11,80 m hoch, 13 m breit (variabel)
Schnürboden: 26 m über dem Bühnenniveau
Dachfirst: 36,40 m über dem Bühnenniveau
Tiefster Punkt der Versenkung: 10,40 m unter der Bühne
Bühnenbreite: max. 27 m
Bühnentiefe der Hauptbühne: 22 m
Tiefe der bespielbaren Hinterbühne: 13 m
Bühnenneigung: 2,5 cm auf 1 m
Entfernung vom Hauptportal bis zum Abschluß der Hinterbühne: 100 m
Anzahl der Sitzplätze: 1925



Für weitere Informationen: www.bayreuther-festspiele.de



Mitglieder der am 2.5.1973 rechtsfähig gewordenen Stiftung sind die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth, die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, die Bayerische Landesstiftung, die Oberfrankenstiftung, der Bezirk Oberfranken und Mitglieder der Familie Wagner. Als Zweck der Stiftung bezeichnet die Satzung »im Sinne des gemeinschaftlichen Testaments von Siegfried und Winifred Wagner vom 8.3.1929
1. den künstlerischen Nachlaß von Richard Wagner dauernd der Allgemeinheit zu erhalten;
2. das Festspielhaus Bayreuth dauernd der Allgemeinheit zu erhalten und zugänglich zu machen und stets den Zwecken dienstbar zu machen, für die es sein Erbauer bestimmt hat, also einzig der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners;
3. die Richard-Wagner-Forschung zu fördern;
4. das Verständnis für die Werke Richard Wagners insbesondere bei der Jugend und beim künstlerischen Nachwuchs zu fördern.«

Die Stiftung wirkt dahin, daß Festspiele stattfinden, und sie vermietet das Festspielhaus an den von ihr gewählten Leiter der Festspiele, wobei bei entsprechender Qualifikation ein Mitglied der Familie Wagner den Vorzug hat. Die künstlerische Autonomie, aber auch das finanzielle Risiko für den Leiter der Festspiele bleiben bestehen. In § 8, Abschnitt 5 der Stiftungsurkunde steht der gewichtige Satz: »Der Mietvertrag sichert dem Unternehmer die künstlerische Freiheit.«